FIRMENKLEIDUNG: UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN steuerlich absetzbar
Arbeitskleidung ist steuerlich absetzbar, wenn sie eine der vom Finanzamt festgelegten Voraussetzungen erfüllt:
- Die Arbeitskleidung eignet sich (fast) nur für die Arbeit und nicht als Freizeitkleidung. Zum Beispiel eine Uniform oder ein Overall.
- Sofern dies nicht zutrifft, muss die Arbeitskleidung mit einem versehen sein Logo mit einer Fläche von mindestens 70 cm2. Das Logo muss auf Ihr Unternehmen verweisen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen mehr darüber, wann Ihre Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist und wann nicht.
Wie definiert die Steuerverwaltung Arbeitskleidung?
Zunächst ist es wichtig festzustellen, ob Ihre Arbeitskleidung einer der Definitionen der Steuerbehörden entspricht. Erstens definieren die Steuerbehörden Arbeitskleidung als „Kleidung, die (fast) nur zum Tragen am Arbeitsplatz geeignet ist“. Als Beispiel dient ein Laborkittel. Denken Sie beispielsweise auch an Arbeitskleidung mit hoher Sichtbarkeit. Auch Overalls fallen unter diese Definition der Steuerbehörden. Diese Art von Arbeitskleidung ist daher durchaus steuerlich absetzbar.
Die zweite Art und Weise, wie die Steuerbehörden Arbeitskleidung definieren, ist: „Kleidung, auf der ein oder mehrere Imagemerkmale des Arbeitgebers deutlich erkennbar sind“. Ein Firmenlogo ist hierfür ein gutes Beispiel. Bei Tricorp können Sie auch Firmenkleidung bedrucken lassen. Die auf der Arbeitskleidung sichtbaren Bildmerkmale müssen eine Gesamtfläche von mindestens 70 cm² pro Kleidungsstück aufweisen. Bitte beachten Sie: Befindet sich auf Ihrer Arbeitskleidung das Logo eines Sponsors, ist die Arbeitskleidung nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Name des Sponsors auch im Namen Ihres Arbeitgebers enthalten ist.
Wenn Ihre Arbeitskleidung einer der beiden Definitionen entspricht, ist Ihre Arbeitskleidung steuerlich absetzbar.
ALS ARBEITGEBER ARBEITSKLEIDUNG KAUFEN
Sind Sie Arbeitgeber und kaufen Sie Arbeitskleidung für Ihre Mitarbeiter? Nach Angaben des Finanzamtes ist in diesem Fall die Arbeitskleidung im Gehalt des Arbeitnehmers enthalten. Sie können Ihren Mitarbeitern Arbeitskleidung nur dann steuerfrei anbieten, wenn die Kleidung (fast) nur am Arbeitsplatz getragen wird. In diesem Fall sind auch etwaige Reinigungskosten der Arbeitskleidung steuerlich absetzbar.
Möchten Sie mehr erfahren?
Gehen Sie zur Website von die Steuerbehörden Weitere Informationen zu den Steuervorschriften für Arbeitskleidung finden Sie hier. Möchten Sie mehr über Tricorp-Arbeitskleidung und die Möglichkeiten, diese bedrucken zu lassen, erfahren? Bitte kontaktieren Sie unsere Spezialisten.

































